--- title: "Medienrechtliche Ansprüche im Zivilrecht - Note" short_desc: tags: - Note timestamp: "25.10.2025 - 13:49" path: public: true update: true editor: markdown uuid: "1761392946000" --- # Überblick 1. Gegendarstellung :LiArrowRight: Sachverhaltsversion des Betroffenen wird veröffentlicht 2. Unterlassungsanspruch :LiArrowRight: Verbot der *erneuten* Verbreitung Bestimmte Tatsachenbehauptung darf nicht vom Schädiger verbreitet werden 3. Berichtigung Falsche Tatsachenbehauptung muss widerrufen werden 4. Schadensersatz - Schadensausgleich in Geld :LiArrowRight: Vorraussetzung: konkret bezifferbarer Schaden; z.B. fiktive Lizenzgebühr 5. Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherun 6. Geldentschädigung :LiArrowRight: Voraussetzung: schwerwiegende + schuldhaft Verletzung des APR :LiArrowRight: Genugtuungsfunktion Ein Unterlassungsanspruch kann nur gegen eine unrichtige, Ursprünglich richtige, Richtige (bei Intimssphäre) Tatsachenbehauptung geltend gemacht werden. # Berichtigungsanspruch Beseitigung der noch andauernden "Härteste Schwert des Medienrechts" Immer in Einzelfallentscheidungen Rechtsgut (APR) muss verletzt sein - Widerruf - Richtigstellung - Ergänzung ---