--- title: Base - Note short_desc: Base Note for Medienrecht tags: - Note - Semester - Uni timestamp: 24.10.2025 - 13:13 path: public: true update: true editor: markdown uuid: "1761304437779" --- >[!info] # Formulierungen Schwammig = Unbestimmt P. = Problem RF = Rechtfertigung # Notes Grundrechte (GG) ≠ einfaches Recht Grundrecht steht über allen anderen Rechten **Gesetz**: Sammlung von Rechtsnormen :LiBook: Jede Rechtsnorm hat eine *Wenn-Dann-Strucktur* - **Tatbestand** (Wenn-Teil) - **Rechtsfolge** (Dann-Teil) Tatbestand :LiArrowRight: Rechtsfolge Lebenssachverhalt: Jedes alltäglich Rechtliche Problem z.b. "Stehlen aus Supermarkt" :LiArrowRight: Anspruchsvorraussetzung Person A muss X und Y sowie Z erfüllen :LiArrowRight: Rechtsfolge tritt ein. # Artikel 5 GG > ([[VL_Medienrecht_Handout_1_Theissen.pdf#page=2&selection=2,0,59,30&color=important|VL_Medienrecht_Handout_1_Theissen, p.2]]) >**Meinungsfreiheit** >(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten Was wird geschützt? (sachlicher Schutzbereich): 1. **Meinung = Werturteil**: Die Richtigkeit der Äußerung ist Sache der persönlichen Überzeugung 2. **Tatsachenäußerungen**: Beweis zugängliche Umstände -> Jede Meinung beruht auf einer Tatsache 3. **Negative Meinungsäußerung**: Meinung nicht zu äußern *Katzen existieren (Tatsache) :LiArrowRight: Katzen sind süß. (Werturteil)* Was wird nicht geschützt?: 1. Unwahre Tatsachen Behauptungen 2. Schmähkritik ≠ herabsetzende Äußerung **Eingriff**: Jede Staatliche Maßnahme, die die Ausübung der Meinungsfreiheit behindert. **Rechtfertigung des Eingriffes**: Schranken gem. Art 5 II GG >**Informationsfreiheit** >und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. :LiArrowRight: Vorraussetzung für die Meinungsbildung - **Quelle**: jeder denkbare Träger von Informationen - **allgemein zugänglich**: *geeignet* und *bestimmt* für die Allgemeinheit, Informationen zu verschaffen. - **sich unterrichten**: Jede Form der Kenntnisnahme >**Pressefreiheit** >Die Pressefreiheit und >**Rundfunkfreiheit** >die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und >**Filmfreiheit** >Film werden gewährleistet. >**Zensurfreiheit** >*Eine Zensur findet nicht statt.* >- **Vorzensur** nicht zulässig >- **Nachzensur** im Zweigel möglich (Keine erneute Veröffentlichung) **Schrankentrias**: >(2) Diese Rechte finden ihre *Schranken* in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, Ein *Allgemeines Gesetzt* ist eine Rechtsnorm die keine bestimmte Meinung verbietet. *Unwahre Tatsachenbehauptungen* "Holocaust war nicht so schlimm" :LiArrowRight: Tatsachen Äußerung: "Holocaust existiert / hat Stattgefunden" Bsp: Wohngebiet, Nachts 2h, Megafon "Meinungsäußerung" **Jugendschutz** >den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend **Schutz der Ehre**: >und in dem Recht der persönlichen Ehre. >(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. >Artikel 19 GG (1) … (2) … (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. > >(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. ---