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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Base - Note | Base Note for Medienrecht | 
  | 
24.10.2025 - 13:13 | true | true | markdown | 1761304437779 | 
[!info]
Formulierungen
Schwammig = Unbestimmt Norm einschlägig Einzelfallabhängig P. = Problem RF = Rechtfertigung LG = LandesGericht OLG = OberLandesGericht
Rechte
Deutsche Rechte = Versammlungsfreiheit Jedermannsrechte = GG
Notes
Grundrechte (GG) ≠ einfaches Recht Grundrecht steht über allen anderen Rechten
Gesetz: Sammlung von Rechtsnormen :LiBook:
Jede Rechtsnorm hat eine Wenn-Dann-Strucktur
- Tatbestand (Wenn-Teil)
 - Rechtsfolge (Dann-Teil)
 
Tatbestand :LiArrowRight: Rechtsfolge
Lebenssachverhalt: Jedes alltäglich Rechtliche Problem z.b. "Stehlen aus Supermarkt" :LiArrowRight: Anspruchsvorraussetzung
Person A muss X und Y sowie Z erfüllen :LiArrowRight: Rechtsfolge tritt ein.
Artikel 5 GG
Sind auf alle natürlichen, wie juristischen Personen anwendbar.
(VL_Medienrecht_Handout_1_Theissen, p.2) Meinungsfreiheit (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
Was wird geschützt? (sachlicher Schutzbereich):
- Meinung = Werturteil: Die Richtigkeit der Äußerung ist Sache der persönlichen Überzeugung
 - Tatsachenäußerungen: Beweis zugängliche Umstände -> Jede Meinung beruht auf einer Tatsache
 - Negative Meinungsäußerung: Meinung nicht zu äußern
 
Katzen existieren (Tatsache) :LiArrowRight: Katzen sind süß. (Werturteil)
Was wird nicht geschützt?:
- Unwahre Tatsachen Behauptungen
 - Schmähkritik ≠ herabsetzende Äußerung
 
Eingriff: Jede Staatliche Maßnahme, die die Ausübung der Meinungsfreiheit behindert.
Rechtfertigung des Eingriffes: Schranken gem. Art 5 II GG
Informationsfreiheit und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
:LiArrowRight: Vorraussetzung für die Meinungsbildung
- Quelle: jeder denkbare Träger von Informationen
 - allgemein zugänglich: geeignet und bestimmt für die Allgemeinheit, Informationen zu verschaffen.
 - sich unterrichten: Jede Form der Kenntnisnahme
 
Pressefreiheit Die Pressefreiheit und
Alle im Pressewesen sind geschützt (Verein, Journalistische Institutionen, etc.) & Alle mit der Presse zusammenhängenden Tätigkeiten. :LiArrowRight: Keine Niveaukontrolle
Rundfunkfreiheit die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und
Merkmal für die Allgemeinheit:
- Kein individueller bestimmbarer Personenkreis
 
Filmfreiheit Film werden gewährleistet.
Zensurfreiheit Eine Zensur findet nicht statt.
- Vorzensur nicht zulässig
 - Nachzensur im Zweigel möglich (Keine erneute Veröffentlichung)
 
Schrankentrias:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
Ein Allgemeines Gesetz ist eine Rechtsnorm die keine bestimmte Meinung verbietet. Unwahre Tatsachenbehauptungen
"Holocaust war nicht so schlimm" :LiArrowRight: Tatsachen Äußerung: "Holocaust existiert / hat Stattgefunden"
Bsp: Wohngebiet, Nachts 2h, Megafon "Meinungsäußerung"
Jugendschutz
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend
Schutz der Ehre:
und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Artikel 19 GG (1) … (2) … (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.