1.2 KiB
1.2 KiB
title, short_desc, tags, timestamp, path, public, update, editor, uuid
| title | short_desc | tags | timestamp | path | public | update | editor | uuid | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Medienrechtliche Ansprüche im Zivilrecht - Note |
|
25.10.2025 - 13:49 | true | true | markdown | 1761392946000 |
Überblick
- Gegendarstellung :LiArrowRight: Sachverhaltsversion des Betroffenen wird veröffentlicht
- Unterlassungsanspruch :LiArrowRight: Verbot der erneuten Verbreitung Bestimmte Tatsachenbehauptung darf nicht vom Schädiger verbreitet werden
- Berichtigung Falsche Tatsachenbehauptung muss widerrufen werden
- Schadensersatz - Schadensausgleich in Geld :LiArrowRight: Vorraussetzung: konkret bezifferbarer Schaden; z.B. fiktive Lizenzgebühr
- Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherun
- Geldentschädigung :LiArrowRight: Voraussetzung: schwerwiegende + schuldhaft Verletzung des APR :LiArrowRight: Genugtuungsfunktion
Ein Unterlassungsanspruch kann nur gegen eine unrichtige, Ursprünglich richtige, Richtige (bei Intimssphäre) Tatsachenbehauptung geltend gemacht werden.
Berichtigungsanspruch
Beseitigung der noch andauernden "Härteste Schwert des Medienrechts" Immer in Einzelfallentscheidungen
Rechtsgut (APR) muss verletzt sein
- Widerruf
- Richtigstellung
- Ergänzung