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Notes/Semester/WiSe 2526/Medienrecht/Base.md

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Base - Note Base Note for Medienrecht
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Semester
Uni
24.10.2025 - 13:13 true true markdown 1761304437779

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Formulierungen

Schwammig = Unbestimmt P. = Problem RF = Rechtfertigung

Notes

Grundrechte (GG) ≠ einfaches Recht Grundrecht steht über allen anderen Rechten

Gesetz: Sammlung von Rechtsnormen :LiBook:

Jede Rechtsnorm hat eine Wenn-Dann-Strucktur

  • Tatbestand (Wenn-Teil)
  • Rechtsfolge (Dann-Teil)

Tatbestand :LiArrowRight: Rechtsfolge

Lebenssachverhalt: Jedes alltäglich Rechtliche Problem z.b. "Stehlen aus Supermarkt" :LiArrowRight: Anspruchsvorraussetzung

Person A muss X und Y sowie Z erfüllen :LiArrowRight: Rechtsfolge tritt ein.

Artikel 5 GG

(VL_Medienrecht_Handout_1_Theissen, p.2) Meinungsfreiheit (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten

Was wird geschützt? (sachlicher Schutzbereich):

  1. Meinung = Werturteil: Die Richtigkeit der Äußerung ist Sache der persönlichen Überzeugung
  2. Tatsachenäußerungen: Beweis zugängliche Umstände -> Jede Meinung beruht auf einer Tatsache
  3. Negative Meinungsäußerung: Meinung nicht zu äußern

Katzen existieren (Tatsache) :LiArrowRight: Katzen sind süß. (Werturteil)

Was wird nicht geschützt?:

  1. Unwahre Tatsachen Behauptungen
  2. Schmähkritik ≠ herabsetzende Äußerung

Eingriff: Jede Staatliche Maßnahme, die die Ausübung der Meinungsfreiheit behindert.

Rechtfertigung des Eingriffes: Schranken gem. Art 5 II GG

Informationsfreiheit und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

:LiArrowRight: Vorraussetzung für die Meinungsbildung

  • Quelle: jeder denkbare Träger von Informationen
  • allgemein zugänglich: geeignet und bestimmt für die Allgemeinheit, Informationen zu verschaffen.
  • sich unterrichten: Jede Form der Kenntnisnahme

Pressefreiheit Die Pressefreiheit und

Rundfunkfreiheit die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und

Filmfreiheit Film werden gewährleistet.

Zensurfreiheit Eine Zensur findet nicht statt.

  • Vorzensur nicht zulässig
  • Nachzensur im Zweigel möglich (Keine erneute Veröffentlichung)

Schrankentrias:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,

Ein Allgemeines Gesetzt ist eine Rechtsnorm die keine bestimmte Meinung verbietet. Unwahre Tatsachenbehauptungen

"Holocaust war nicht so schlimm" :LiArrowRight: Tatsachen Äußerung: "Holocaust existiert / hat Stattgefunden"

Bsp: Wohngebiet, Nachts 2h, Megafon "Meinungsäußerung"

Jugendschutz

den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend

Schutz der Ehre:

und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Artikel 19 GG (1) … (2) … (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.