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Notes/Semester/WiSe 2526/Medienrecht/Base.md

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- Semester
- Uni
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>[!info]
# Formulierungen
Schwammig = Unbestimmt
P. = Problem
RF = Rechtfertigung
# Notes
Grundrechte (GG) ≠ einfaches Recht
Grundrecht steht über allen anderen Rechten
**Gesetz**: Sammlung von Rechtsnormen :LiBook:
Jede Rechtsnorm hat eine *Wenn-Dann-Strucktur*
- **Tatbestand** (Wenn-Teil)
- **Rechtsfolge** (Dann-Teil)
Tatbestand :LiArrowRight: Rechtsfolge
Lebenssachverhalt: Jedes alltäglich Rechtliche Problem z.b. "Stehlen aus Supermarkt" :LiArrowRight: Anspruchsvorraussetzung
Person A muss X und Y sowie Z erfüllen :LiArrowRight: Rechtsfolge tritt ein.
# Artikel 5 GG
> ([[VL_Medienrecht_Handout_1_Theissen.pdf#page=2&selection=2,0,59,30&color=important|VL_Medienrecht_Handout_1_Theissen, p.2]])
>**Meinungsfreiheit**
>(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
Was wird geschützt? (sachlicher Schutzbereich):
1. **Meinung = Werturteil**: Die Richtigkeit der Äußerung ist Sache der persönlichen Überzeugung
2. **Tatsachenäußerungen**: Beweis zugängliche Umstände
-> Jede Meinung beruht auf einer Tatsache
3. **Negative Meinungsäußerung**: Meinung nicht zu äußern
*Katzen existieren (Tatsache) :LiArrowRight: Katzen sind süß. (Werturteil)*
Was wird nicht geschützt?:
1. Unwahre Tatsachen Behauptungen
2. Schmähkritik ≠ herabsetzende Äußerung
**Eingriff**: Jede Staatliche Maßnahme, die die Ausübung der Meinungsfreiheit behindert.
**Rechtfertigung des Eingriffes**: Schranken gem. Art 5 II GG
>**Informationsfreiheit**
>und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
:LiArrowRight: Vorraussetzung für die Meinungsbildung
- **Quelle**: jeder denkbare Träger von Informationen
- **allgemein zugänglich**: *geeignet* und *bestimmt* für die Allgemeinheit, Informationen zu verschaffen.
- **sich unterrichten**: Jede Form der Kenntnisnahme
>**Pressefreiheit**
>Die Pressefreiheit und
>**Rundfunkfreiheit**
>die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und
>**Filmfreiheit**
>Film werden gewährleistet.
>**Zensurfreiheit**
>*Eine Zensur findet nicht statt.*
>- **Vorzensur** nicht zulässig
>- **Nachzensur** im Zweigel möglich (Keine erneute Veröffentlichung)
**Schrankentrias**:
>(2) Diese Rechte finden ihre *Schranken* in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
Ein *Allgemeines Gesetzt* ist eine Rechtsnorm die keine bestimmte Meinung verbietet. *Unwahre Tatsachenbehauptungen*
"Holocaust war nicht so schlimm" :LiArrowRight: Tatsachen Äußerung: "Holocaust existiert / hat Stattgefunden"
Bsp: Wohngebiet, Nachts 2h, Megafon "Meinungsäußerung"
**Jugendschutz**
>den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend
**Schutz der Ehre**:
>und in dem Recht der persönlichen Ehre.
>(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
>Artikel 19 GG (1) … (2) … (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
>
>(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
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